Neue EU-Getränkeverordnung tritt in Kraft
Die neue EU-Getränke- und alkoholhaltige Getränke Abgabenverordnung (EUGaGA) sieht vor, dass die Umsatzsteuer bei allen Getränken abhängig vom Alkoholgehalt berechnet wird. So liegt der neue Mehrwertsteuersatz bei Sekt und Wein i. d. R. zwischen 10,5% und 14%, Bier bei ca. 5% und Spirituosen werden mit 38% und teilweise bis zu 70% besteuert. Wasser, Säfte und Limonaden sind hingegen künftig von der Umsatzsteuer befreit.
Die neue Verordnung richtet sich gegen den sogenannten "harten Alkohol" und soll als Abschreckung, insbesondere bei Jugendlichen, dienen.
Grundsätzlich sind auch wir für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, sehen uns jedoch durch die Neuregelung und den dadurch entstehenden massiven bürokratischen Aufwand gezwungen, künftig alle alkoholischen Getränke ausschließlich mit einem Alkoholgehalt von 7% bzw. 19% anzubieten.
Bei der Auswahl der passenden Getränke beraten wir Sie natürlich weiterhin gern. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter der Rufnummer: 0541 - 800 870